Wertgutachten Immobilie - Verkehrswertgutachten
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Wert eines Hauses oder einer Wohnung zu ermitteln. Der Begriff Wertgutachen wird im Sprachgebrauch sowohl für einfache Kurzgutachten als auch für gerichtsfeste Verkehrswertgutachten verwendet. Es kommt jedoch darauf an, genau zu unterscheiden: So reicht in den meisten Situationen eine Immobilienbewertung, in anderen Fällen ist jedoch ein Verkehrswertgutachten erforderlich.
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1. Was ist ein Wertgutachten?
Im Unterschied zur kostenlosen Immobilienbewertung handelt es sich bei einem Wertgutachten um eine kostenpflichtige Bewertung der Immobilie. Wie bei der kostenlosen Immobilienbewertung wird auch beim Wertgutachten der Verkehrswert der Immobilie ermittelt.
Allerdings sind die Anforderungen an die Form bei einem Wertgutachten höher, weshalb die Erstellung eines Wertgutachtens aufwendiger ist und oftmals zwei bis vier Wochen dauert.
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Nicht notwendig ist die Erstellung eines Wertgutachtens, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und sich alle Eigentümer darüber einig sind. Dann genügt eine kostenlose Immobilienbewertung von immoverkauf24, bei der der Marktwert der Immobilie professionell vor Ort geschätzt wird.
2. Aus welchen Gründen wird ein Wertgutachten benötigt?
Typische Gründe zur Beauftragung eines Immobiliengutachters sind:
- Vermögensauseinandersetzungen, z.B. in Erb- oder Scheidungsfällen
- Dokumentation des Verkehrswerts für das Steueramt
- Als Grundlage für den Immobilienkauf
- Bei Zwangsversteigerungen
- Zur Feststellung von Betriebsvermögen
Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung über den Verkehrswert der Immobilie rechnen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie ein Haus erben oder sich im Rahmen einer Scheidung mit den betreffenden Parteien nicht einvernehmlich auf einen Vermögensausgleich einigen können.
Der Sachverständige ist eine natürliche Person mit besonderem Fachwissen und überdurchschnittlicher Fachexpertise. Er unterstützt mit seinem Gutachten nur den Entscheidungsprozess und wirkt nicht an der Entscheidung des Gerichts mit. Wenn er ein falsches Gutachten abgibt, drohen ihm gemäss Artikel 307 des Strafgesetzbuches bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Daher können Sie bei einem Immobiliengutachter von einem komplett neutralen Gutchten ausgehen.
3. Was beinhaltet ein Wertgutachten für eine Immobilie?
Ein Verkehrswertgutachten kann für Häuser, Wohnungen, Grundstücke oder Renditeliegenschaften erstellt werden, also grundsätzlich für jede Immobilienart. Je nach Immobilie kommen bei der Bewertung das Sachwertverfahren (Realwertmethode), das Vergleichswertverfahren und/oder das Ertragswertverfahren zum Einsatz.
Das Gutachten legt den Verkehrswert Ihrer Liegenschaft anhand einer sehr umfangreichen Anzahl an Faktoren fest. Das Gutachten umfasst in der Regel 20 bis 30 Seiten und enthält neben den Berechnungen auch umfangreiche textliche Begründungen. Natürlich können Sie sich mit einem Gutachter auch auf ein Kurzgutachten oder auf eine Stellungnahme zum Verkehrswert einigen, die dann vielleicht nur zwei bis drei Seiten umfasst. Diese ist dann preislich günstiger, aber nicht mehr gerichtsfest.
4. Was kostet ein Wertgutachten?
Die Kosten für ein Wertgutachten hängen von der Grösse der Immobilie, dem Umfang des Auftrages und der Menge der Unterlagen ab, die beschafft werden müssen. Der Sachverständige teilt dem Kunden das Honorar nach der in der Regel kostenlosen Erstberatung mit. Ein Verkehrswertgutachten mit 14 bis 22 Seiten für eine Wohnung oder ein Haus kostet zwischen 1000 und 3000 Franken. Im Einzelfall können die Kosten aber auch höher liegen, wenn z.B. die Bewertung sehr kompliziert ist (z.B. bei einem Hotel) oder ungewöhnlich viele Informationen eingeholt werden müssen (z.B. bei Baurecht).
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