Eigenmietwert: Die Wirtschaftskommission ist für die Abschaffung der Steuer
Lange wurde über den Umgang mit dem Eigenmietwert debattiert. An der Sitzung des 15./16. August 2022 hat die Wirtschaftskommission des Nationalrats unterschiedliche Optionen unter die Lupe genommen: die völlige Abschaffung des Eigenmietwerts, die Steuerabschaffung nur für Hauptwohnsitze, die Abschaffung des Eigenmietwerts aber keine Schuldzinsabzüge mehr und weitere Optionen. Entschieden hat sich der WAK-N nun für die völlige Abschaffung des Eigenmietwerts für Haupt- und Zweitwohnsitze.
Was ist der Eigenmietwert?
Der Eigenmietwert ist eine Steuer auf fiktive Einkünfte. Ziel ist eine steuerliche Gleichbehandlung von Mietern und Immobilieneigentümern. Mieter müssen den Mietzins zahlen. Eigentümer müssen zwar Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten und Liegenschaftssteuer zahlen, können diese aber steuerlich abziehen. Daher wird für selbstbewohnte Liegenschaften ein fiktives Mieteinkommen berechnet, das Hauseigentümer als Einkommen versteuern müssen. Diese Steuer ist jedoch besonders für Rentner ein Problem, weil keine oder nur noch wenig Schulden auf ihrem Haus lasten und somit der Eigenmietwert und die Steuer hoch ausfallen. Schon bald soll die Abschaffung dieser Steuer Immobilienbesitzer steuerlich entlasten.
Abschaffung Eigenmietwert: Wer war dafür, wer dagegen?
Das Resultat war mit 12 gegen 10 Stimmen sehr knapp. Die Schweizerische Volkspartei ist seit Jahren eine grosse Befürworterin der Abschaffung dieser Steuer für Immobilieneigentümer, die Linke sieht dieses Vorhaben hingegen kritisch. Im Herbst soll der Nationalrat bestimmen, wie es mit dem Eigenmietwert weitergeht.
Für welche Immobilien gilt die Abschaffung des Eigenmietwerts?
Anders als erwartet, wird die Abschaffung des Eigenmietwerts nicht nur Hauptwohnsitze, sondern auch Zweitwohnsitze betreffen. Immobilieneigentümer, die Wohnung oder Haus selbst bewohnen, können sich daher über die Steuerbefreiung freuen. Wann die Abschaffung des Eigenmietwerts eintreten wird, ist noch nicht bekannt. Zuerst muss die Verabschiedung dieser Steuer im Herbst den Segen des Nationalrats erhalten. Bergkantone sowie Tourismuskantone könnten unter der Abschaffung des Eigenmietwerts jedoch leiden, denn der Eigenmietwert macht den grössten Teil ihrer Steuereinnahmen aus.
Dürfen Hypothekarzinsen noch von den Steuern abgezogen werden?
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat ausserdem beschlossen, dass Immobilieneigentümer weiterhin Hypothekarzinsen von den Steuern abziehen dürfen. Dieser Beschluss soll besonders junge Familien den Kauf eines Eigentums erleichtern und Wohneigentum generell fördern. Zusätzlich möchte die WAK-N für tatsächliche Unterhaltskosten sowie Energiesparmassnahmen und Rückbauten den Steuerabzug ebenfalls zulassen. Der Ständerat hatte sich dazu dagegen geäussert.
Es scheint so, als ob die Schweiz bald den Eigenmietwert verabschieden wird. Im Herbst muss der Nationalrat noch ein Machtwort sprechen.